Die Debatte über ein generelles Werbeverbot für E-Zigaretten steht schon seit längerer Zeit im Raum. Anfang des Jahres berichteten wir schon einmal über diese Pläne und Ihre Konsequenzen. Am 02.07.2020 haben die Regierungsparteien schließlich, trotz massiver Kritik seitens der E-Zigaretten-Verbände und der Dampfer-Community, einem Gesetzesentwurf zugestimmt, mit dem dieses schließlich durchgesetzt werden soll. Bereits im November 2019 forderte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, obwohl der kurz zuvor erschienene Drogen- und Suchtbericht etliche positive Ergebnisse bezüglich der E-Zigarette und ihrer Bedeutung in der Rauchentwöhnung hervorhob, ein generelles Werbeverbot für E-Zigaretten. Im Dezember 2019 sprach sich die CDU/CSU auf einer Fraktionssitzung schließlich klar dafür aus, dass sie das für Tabak geltende Werbeverbot in dem genau gleichen Maße auch bei E-Zigaretten anwenden möchte, gleichwohl die Regulierungen und Einschränkungen für E-Zigaretten bis dato ohnehin schon ein äußerst umfassendes Ausmaß angenommen hatten.
Welche neuen Werbeeinschränkungen kommen auf uns zu?
Mit dem neuen Gesetzesentwurf, dem sogenannten "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes" ist der Weg zu einem generellen Werbeverbot für E-Zigaretten-Produkte nun geebnet. Zwar muss der Bundesrat diesem noch seine Zustimmung erteilen, das ist allerdings leider eine mehr als wahrscheinliche Angelegenheit. Allgemein werden von den neuen Gesetzesänderungen, von denen etliche bereits ab dem 01.01.2021 in Kraft treten, nicht nur wie bisher nikotinhaltige Produkte betroffen sein, sondern auch nikotinfreie Produkte, sprich alles, was irgendwie zum Rauchen oder Dampfen hergestellt wird. Somit eben absurderweise auch nikotinfreie Liquids, Shortfills, Longfills und sogar Aromen und Basen, für die es ab diesem Datum bereits keinerlei Internet-Werbung mehr geben darf. Auch die Abgabe kostenloser E-Zigaretten-Produkte zu Werbezwecken oder mittels Gewinnspielen, wird außerhalb von Dampfer Shops nicht mehr möglich sein. Ebenfalls wird Kinowerbung ab 2021 nur noch bei Filmen erlaubt sein, die für über 18-Jährige freigegeben sind. Ein paar kleine Erfolge, welche die hartnäckige Lobby-Arbeit der E-Zigaretten-Verbände erreichen konnten, sind allerdings auch zu verzeichnen. Einer davon betriff das kommende generelle Außenwerbeverbot. Werbung für Tabak-Zigaretten an Haltestellen, Plakatwänden und ähnlichen öffentlichen Orten wird ab dem 01.01.2022 verboten sein sowie für Tabakerhitzer ab 2023, für E-Zigaretten-Produkte jedoch erst ab dem 01.01.2024 – wobei Schaufenster von Dampfer Shops und anderen E-Zigaretten-Fachhändlern davon ausgenommen sind. Damit konnte zumindest erreicht werden, dass die Bundestagsdebatte anerkannt hat, dass es einen Unterschied zwischen Tabakzigaretten und E-Zigaretten gibt, auch wenn das generelle Außenwerbeverbot dann zwei Jahre später ebenfalls auf die Dampfer-Branche zukommt. Aber immerhin kann die Zeit bis dahin genutzt werden, um noch so viele Menschen wie möglich von der Tabak-Zigarette zum Umstieg auf die E-Zigarette zu bewegen. Des Weiteren müssen die großen Warnhinweise, wie es sie auf Tabakprodukten schon lange gibt, nur auf tatsächlich nikotinhaltigen Produkten angebracht werden. Damit sind die Verpackungen von E-Zigaretten und anderen nikotinfreien Produkten davon ausgenommen. Zudem wird die Mengenbegrenzung von 10ml ebenfalls nur auf nikotinhaltige Produkte angewendet und wird nicht auf Aromen, Basen oder Liquids ohne Nikotin ausgeweitet.
Welche negativen Folgen wird das generelle Werbeverbot mit sich bringen?
Für die Endkunden, die bereits von der Tabak-Zigarette weggekommen und mit dem Dampfen begonnen haben, wird sich durch das Werbeverbot wahrscheinlich nicht sehr viel ändern. Jedoch sind die Einschränkungen für E-Zigaretten-Hersteller und Einzelhändler sowie für die erfolgreiche Rauchentwöhnung durch die E-Zigarette sehr nachteilig! Dampfer Shops können in Zukunft nicht einmal mehr Werbung auf ihren Social-Media-Accounts posten, geschweige denn gezielte Online-Werbung schalten, um über neue Produkte oder die E-Zigarette als effektive Methode der Rauchentwöhnung zu informieren. Die einzige Möglichkeit, die hier bestehen bleibt, sind redaktionelle Texte zu verfassen, da beispielsweise Reviews zu neuen Produkten, wenn sie keinerlei Werbung enthalten, von dem Verbot ausgeschlossen sind. Der größte Schaden dürfte aber wieder einmal gesundheitspolitischer Natur sein. Denn während die Tabakindustrie bereits Jahrzehnte Zeit hatte, Kunden mit Tabakzigaretten zu bewerben, wird der E-Zigaretten-Branche diese Möglichkeit bereits schon in einer sehr frühen Phase ihrer Entwicklung genommen - ohne dass Raucher bisher auch nur ansatzweise ausreichend darüber aufgeklärt werden konnten, dass die E-Zigarette um ein vielfaches unschädlicher als die Tabakzigarette ist. Leider wird dieser Mangel an Wissen durch die Werbeverbote der Bundesregierung sogar noch befördert. Denn wenn in den neuen Gesetzen E-Zigaretten-Produkte genauso behandelt werden wie Tabakprodukte, werden viele Raucher wegen dieser Gleichsetzung natürlich weiterhin denken, dass E-Zigaretten wohl auch genauso gefährlich sein müssen wie Tabakzigaretten
Sind die neuen Werbeverbote verfassungswidrig?
Diese ungerechtfertigte Gleichsetzung ist auch einer von vielen Punkten, der in einem kürzlich veröffentlichten Rechtsgutachten angesprochen wurde, das vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) in Auftrag gegeben wurde. Dieses Gutachten ist eine rechtliche Stellungnahme zur "Verfassungswidrigkeit neuer Werbeverbote für E-Zigaretten". Dabei heben die Gutachter hervor, dass die neuen Werbeverbote etlichen verfassungsrechtlichen und weiteren Gesetzen zuwiderlaufen. So verstoßen die Gesetzesänderungen unter anderem der Meinungsfreiheit, die sich auch auf die kommerzielle Meinungsfreiheit erstreckt sowie dem Gleichheitsgrundsatz, der besagt, dass Gleiches gleich und Ungleiches unterschiedlich behandelt werden muss. Dass dies bei der Gleichsetzung von E-Zigaretten und Tabak-Zigaretten nicht der Fall ist, ist mehr als ersichtlich! Deswegen wird in dem Gutachten zu Recht darauf hingewiesen, dass die geplanten Gesetze das Gesundheitsrisiko von E-Zigaretten vollkommen überschätzen und "zu Unrecht deren Potenzial zur Risikoreduzierung und deutlich ungefährlicheren Eigenschaften gegenüber der Tabakzigarette aus[blenden]. Der Genuss von E-Zigaretten ist nämlich anerkanntermaßen mit bedeutend geringeren Gesundheitsgefahren verbunden als das Tabakrauchen" (S. 10).
Zitierte und weiterführende Links:
- https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/194/1919495.pdf
- www.taste-smoke.de/Die-E-Zigarette-im-Drogen-und-Suchtbericht-der-Bundesregierung-2019
- www.bvte.de/files/content/themen/werbung/Gutachten%20Werbeverbot%20E-Zigaretten%2012.06.2020..pdf
- www.vapers.guru/2020/06/30/neues-rechtsgutachten-werbeverbot-ist-verfassungswidrig